Mit einem Bildungsgutschein können Sie Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung finanzieren lassen. Wie Sie den Gutschein bei Ihrer Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragen und einsetzen können, zeigen wir Ihnen hier.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Suchen Sie Ihre regionale Agentur für Arbeit auf und lassen Sie sich dort beraten.
Wer kann gefördert werden?
- Empfänger von Arbeitslosengeld I,
- Empfänger von Leistungen nach SGB II (Hartz IV),
- Beschäftigte in Kurzarbeit,
- Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder 3 Jahren Berufserfahrung,
- Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht Befristet Beschäftigte deren Arbeitsvertrag ausläuft.
Was kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden?
- Lehrgangs- bzw. Seminarkosten
- Fahrtkosten
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für Kinderbetreuung
Mit Kursbeginn legt der von Ihnen gewählte Bildungsträger den Bildungsgutschein der zuständigen Agentur für Arbeit vor. Die Lehrgangskosten werden somit übernommen, ebenso Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungs- und Verpflegungskosten und Kinderbetreuungskosten.
Zertifizierte Bildungsträger finden Sie unter anderem in der KURSNET-Datenbank. KURSNET ist die Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit. Hier finden Sie ein breites Bildungsangebot aus verschiedenen Themenbereichen für alle Berufe sowie die Anbieter, bei denen Sie die entsprechenden Kurse absolvieren können.
Weitere Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung