
Nach dem Rahmenlehrplan der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit erlernen Sie die notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung.
Dauer der Teilqualifikationen
TQ 1 – Dauer: 6 Monate, 960 UE
TQ 2 – Dauer: 3 Monate, 480 UE
TQ 3 – Dauer: 2 Monate, 320 UE
TQ 4 – Dauer: 3 Monate, 480 UE
TQ 5 – Dauer: 3 Monate, 480 UE
TQ 6 – Dauer: 5 Monate, 800 UE
Anmeldung zu einem Teilqualifikationsmodul
Eine Anmeldung ist mit einem Aktivierungs und Vermittlungsgutschein möglich. Sie erhalten den Aktvierungs- und Vermittlungsgutschein über Ihre jeweiligen Ansprechpartner den Agenturen für Arbeit oder dem Jobcenter.
Die Module beinhalten sowohl theorische als auch praktische Elemente und jeweils ein Praktikum in einem Sicherheitsunternehmen. Durch die Teilqualifikationen zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit haben Sie in sechs in sich abgeschlossenen Modulen die Möglichkeit, über eine Externen-Prüfung bei der IHK die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit abzuschließen.
Informationsmappe downloaden (PDF-Datei, 1,5MB)
TQ 1 – Menschen und Objekte schützen (Einstiegs-TQ)
Personen und Objekten schützen (Einstiegs-TQ) Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten bei der Kontrolle und Überwachung von Personen und Objekten eingesetzt werden. Sie können wechselnde Tätigkeiten in den Bereichen Revierdienst, Torkontroll- und Empfangsdienst, Posten- und Streifendienst, Alarm- und Interventionsdienst sowie Verkehrs- und Veranstaltungsdienst ausüben. Die TQ inkludiert die Sachkundeprüfung (IHK) im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO, die Schulung zum Brandschutzbeauftragten sowie zum Ersthelfer. Im Rahmen der TQ 1 ist darüber hinaus auch die Schulung zur Interventionskraft nach der derzeit gültigen Richtlinie VdS 2172, Anhang E 1 empfehlenswert’. Anschlussmöglichkeiten sind die TQ 2, TQ 3 sowie TQ 4.
TQ 2 — Im Sicherungs- und Ordnungsdienst im öffentlichen Raum arbeiten
Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten in verschiedenen Bereichen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raumtätig werden: im öffentlichen Personenverkehr, z. B. in Bussen oder Zügen sowie im Streifendienst im öffentlichen Verkehrsraum und im Hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem Verkehr. Voraussetzung ist die abgeschlossene Einstiegs-TQ I oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen. Anschlussmöglichkeiten sind die T Q 3 oder T Q 4.
TQ 3 — Im Veranstaltungsdienst arbeiten
Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung bei Veranstaltungen aller Art — in Museen und Theatern ebenso wie bei Sport- und Großveranstaltungen — eingesetzt werden. Voraussetzung ist die abgeschlossene Einstiegs-TQ 1 oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen. Anschlussmöglichkeiten sind die T Q 2 oder TQ 4.
TQ 4 — Arbeiten in Notruf- und Serviceleitstellen/lnterventionsstellen
Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten für alle Aufgaben in einer Notruf- und Serviceleitstelle/lnterventionsstelle eingesetzt werden. Sie überwachen Gebäude, bearbeiten (Alarm-)Meldungen und sind zuständig für die erforderlichen Maßnahmen. Voraussetzung ist die abgeschlossene Einstiegs-TQ 1 oder der Nachweis der entsprechenden Kompetenzen. Anschlussmöglichkeiten sind die T Q 2 oder T Q 3.
TQ 5 — Observieren und Ermitteln
Nach Absolvieren dieser Teilnahmequalifikation können die Qualifizierten in der Tatortarbeit/am Ereignisort eingesetzt werden. Sie sichern Spuren und Beweise. Sie können außerdem Personen observieren und Sachverhalte ermitteln. Eine Anschlussmöglichkeit ist die TQ 6.
Bildungseinrichtungen, die über die entsprechende VdS-Zulassung verfügen, können die Schulungsinhalte sowie die Prüfung zur Interventionskraft flexibel in die TQ 1 integrieren. Für Teilnehmer bei anderen Trägern ist es sinnvoll, die TQ 1 durch diese spezielle Schulung inkl. Prüfung zur Interventionskraft bei eigens zugelassenen Bildungseinrichtungen zu ergänzen.
TQ 6 — Sicherheitsdienstleistungen planen und organisieren
Nach Absolvieren dieser TQ können die Qualifizierten Sicherheitsrislken analysieren und geeignete Maßnahmen planen. Sie sind in der Lage Sicherheitsdienstleistungen zu entwickeln und anzubieten sowie unterschiedliche Geschäftsprozesse zu planen, zu gestalten und zu
steuern. Sie sind als Teamleiter qualifiziert. Eine Anschlussmöglichkeit ist die TQ 5.
Die Teilqualiflkationen wurden auf der Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vom 21. Mai 2008 entwickelt. Hinweise zu den einzelnen Berufsbildpositionen des Ausbildungsrahmenplans (ARP, Anlage zu S 3) finden sich in den TQ-
spezifischen Kompetenzprofilen. Die laut Ausbildungsrahmenplan über die gesamte Berufsausbildung zu vermittelnden Standard-
Berufsbildpositionen Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Umweltschutz (ARP, I 1-4) sind immanente Bestandteile aller Teilqualifikationen, auch wenn sie im Rahmen der TQ-
Beschreibungen meist nicht explizit erwähnt sind. Sie werden nur dann einzelnen Teilprozessen zugeordnet, wenn sie in deren Rahmen eine besondere Relevanz haben. Um auch die berufsschulischen Ausbildungsinhalte zu berücksichtigen, wurde der Rahmenlehr-
plan (RLP) der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit3 abgedeckt. Die beschriebenen Teilprozesse liegen teilweise allerdings quer zum RLP und können an einigen Stellen in mehreren Lernfeldern verortet werden. Die Berücksichtigung des RLP kann offen gestaltet und aktuellen branchen- oder betriebsspezifischen Qualifizierungszielen angepasst werden.