
Mit unserer Waffensachkunde für Berufswaffenträger gemäß § 7 WaffG für Kurz- und Langwaffen erfüllen wir alle gesetzlichen Anforderungen, für die bewaffnete Bewachungstätigkeit gemäß § 28 WaffG
Mit unserer Waffensachkunde für Berufswaffenträger gemäß § 7 WaffG für Kurz- und Langwaffen erfüllen wir alle gesetzlichen Anforderungen, für die bewaffneteBewachungstätigkeit gemäß § 28 WaffG.Die bei uns unterrichtete Waffensachkunde erfüllt die Vorgaben der § 10 SeeBewachV für maritime Sicherheitsbegleiter.
Theorie
• BGB: Schadenersatz, Notwehr, Notstand, Selbsthilfe
• StGB: Notwehr, Notstand, Körperverletzung
• StPO.: Vorläufige Festnahme
• Definition Schusswaffe
• Genehmigungspflichtige Waffen
• Behördliche Dokumente
• Schiesserlaubnis
• Lagerung und Transport
• Waffentechnik
An der Ausbildung können Personen im Alter ab 18 Jahren teilnehmen. Voraussetzung sind keine relevanten Vorstrafen als Erwachsener, d. h., keine Einträge im Bundeszentralregister und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzungen.
Kosten: 490,00 €
Dauer: 35 UE (Donnerstag bis Sonntag)